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Richterstreit: Kann Karlsruhe der Koalition helfen?

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Schon einmal hat das Bundesverfassungsgericht der Politik eine Hilfestellung bei der Besetzung eines Richterpostens gegeben. Kann Karlsruhe jetzt wieder Ideengeber sein?
Berlin – Drei Wochen nach der geplatzten Richterwahl im Bundestag ist der Streit über die Besetzung von drei Posten am Bundesverfassungsgericht festgefahren. Ein Kompromiss zwischen Union und SPD ist nicht in Sicht. Sollte das auch gegen Ende der parlamentarischen Sommerpause noch so sein, bekommt das Bundesverfassungsgericht eine aktive Rolle. Ende August wird dann der Wahlausschuss des Bundestags die Karlsruher Richter auffordern, selbst einen Vorschlag für den Posten zu machen, für den die in der Union umstrittene Potsdamer Staatsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf nominiert ist.
So ist es in Paragraf 7a des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes geregelt. Brosius-Gersdorf ist von der SPD für die Nachfolge der Verfassungsrichterin Doris König aufgestellt worden, deren Amtszeit Ende Juni ausgelaufen ist. Wenn der Bundestag auch zwei Monate danach noch keine Entscheidung über die Nachfolge getroffen hat, muss das älteste Mitglied des Wahlausschusses das Verfassungsgericht laut Gesetz „unverzüglich“ auffordern, einen eigenen Vorschlag zu machen.
Diese Aufgabe kommt in dem zwölfköpfigen Gremium dem 67-jährigen CDU-Politiker Stefan Korbach zu, der sich bereits darauf einrichtet. „Dieser Verpflichtung werde ich fristgerecht nachkommen“, teilte er der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mit. Dass der Bundestag vorher eine Entscheidung trifft, gilt als ausgeschlossen.

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