Für Bundesjustizministerin Stefanie Hubig ist die Verlängerung der Mietpreisbremse nur ein erster Schritt. Sie findet: Wer überhöhte Mieten verlangt, sollte mehr zu befürchten haben als bisher.
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Für Bundesjustizministerin Stefanie Hubig ist die Verlängerung der Mietpreisbremse nur ein erster Schritt. Sie findet: Wer überhöhte Mieten verlangt, sollte mehr zu befürchten haben als bisher.
Heute, 12:56 Uhr
Die Mietpreisbremse für Neuvermietungen in begehrten Wohngebieten wird bis Ende 2029 verlängert. Ein entsprechender Gesetzentwurf der schwarz-roten Koalition fand die notwendige Mehrheit im Bundesrat.
Die Mietpreisbremse gilt in Gegenden, die die jeweilige Regierung des Bundeslandes als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmt. Bei Neuvermietung einer Wohnung darf die Miete dort zu Beginn höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. So heißt die Durchschnittsmiete für vergleichbare Wohnungen, die zum Beispiel in Mietspiegeln zu finden ist.
Von der Bremse ausgenommen sind unter anderem neu gebaute Wohnungen, die nach Oktober 2014 erstmals vermietet wurden, und Wohnungen, die nach einer umfassenden Modernisierung zum ersten Mal wieder vermietet werden.
Die nun von Bundestag und Bundesrat gebilligte Verlängerung der Mietpreisbremse reicht aus Sicht von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) aber allein nicht aus, um Mieter vor überhöhten Forderungen zu schützen. „Nach der Sommerpause wird eine Expertenkommission ihre Arbeit aufnehmen, die sich mit weiteren drängenden Fragen des Mietrechts befassen wird“, sagte Hubig der Deutschen Presse-Agentur.
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Deutschland — in German Steigende Mieten: Mietpreisbremse verlängert- Ministerin droht mit Bußgeld