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Steuerpflicht im Ruhestand: Wer muss eine Erklärung abgeben?

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Lagen Ihre Renteneinkünfte im vergangenen Jahr deutlich über 11.784 Euro? Dann ist es wahrscheinlich, dass Sie eine Steuererklärung abgeben müssen. Auf diese Weise finden Sie’s genau heraus.
Stand: 04.07.2025, 00:06 Uhr
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Lagen Ihre Renteneinkünfte im vergangenen Jahr deutlich über 11.784 Euro? Dann ist es wahrscheinlich, dass Sie eine Steuererklärung abgeben müssen. Auf diese Weise finden Sie’s genau heraus.
Berlin – Muss ich oder muss ich nicht? Vor dieser Frage stehen manche Rentnerinnen und Rentner Jahr für Jahr – und zwar dann, wenn es um die Steuererklärung geht. Denn nicht jedem und jeder ist klar, ob er oder sie eine solche erstellen muss oder ob dazu keine Pflicht besteht. Wir klären die wichtigsten Fragen für Ruheständler rund um die häufig leidige Bürokratie.
Eine Einkommensteuererklärung müssen Ruheständler immer dann erstellen, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen den steuerlichen Grundfreibetrag übersteigt. Darauf weist Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler hin. Für das Jahr 2024 liegt dieser Betrag bei 11.784 Euro.
Die Summe der jährlichen Rentenzahlungen allein sagt aber noch nichts über eine mögliche Abgabepflicht aus. Vielmehr müssen Rentnerinnen und Rentner sämtliche Einkünfte, die sie über das Jahr erzielen, zusammenrechnen. Also neben der Rente zum Beispiel auch etwaige Einkünfte aus Vermietungen, Kapitalanlagen oder einer Selbstständigkeit.
Von dieser Summe ziehen Ruheständler dann sämtliche steuerrelevanten Beträge, die im betreffenden Jahr angefallen sind, ab. Dazu gehören zum Beispiel:
Das Ergebnis daraus ist das zu versteuernde Einkommen. Liegt es oberhalb des geltenden Freibetrags, kommen Ruheständler nicht um eine Steuererklärung herum.

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