Im Prozess gegen Sean Combs haben sich die Geschworenen nur auf ein Teilurteil geeinigt. Laut einem Bericht gibt es Streit um den Vorwurf der organisierten Kriminalität.
Im Missbrauchsprozess
gegen den US-Rapper Sean „Diddy“ Combs haben sich die Geschworenen bislang nur auf ein Teilurteil
einigen können. Das berichten mehrere US-Medien übereinstimmend unter Berufung
auf eine Nachricht der Jury. Demnach waren sie sich in vier von fünf Anklagepunkten einig. Ob sie ihn für schuldig oder nicht schuldig erklärten, blieb vorerst offen.
Dem Sender NBC zufolge handelte es sich bei dem strittigen fünften Punkt um den Vorwurf der organisierten
Kriminalität.