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Gericht schließt Rückholung jesidischer Familie nach Deutschland aus

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Das Verwaltungsgericht Potsdam hält die Abschiebung einer jesidischen Familie in den Irak weiterhin für rechtmäßig. Eine Rückkehr nach Deutschland ist nun ausgeschlossen.
In einem Eilverfahren hat das
Potsdamer Verwaltungsgericht es abgelehnt, eine in den
Irak abgeschobene jesidische Familie Deutschland zurückzuholen. Der Beschluss sei unanfechtbar, teilte ein Gerichtssprecher mit.
Das Gericht
sei weiter der Auffassung, dass den Antragsstellern keine Schutzrechte
zukommen und gehe nicht davon aus, dass die Abschiebung rechtswidrig
war. Nach einer Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
(Bamf) vom März 2023 sei die Familie ausreisepflichtig gewesen, urteilten die Richter in Potsdam.

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