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Schadenersatz: Diesel-Skandal: EuGH weist Volkswagen-Argumentation zurück

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In Verfahren zu Schadenersatzklagen von Diesel-Käufern versucht Volkswagen, aus der Haftung zu kommen. Das oberste Gericht der EU spricht jetzt ein klares Urteil. Der Autokonzern reagiert gelassen.
© Julian Stratenschulte/dpa
In Verfahren zu Schadenersatzklagen von Diesel-Käufern versucht Volkswagen, aus der Haftung zu kommen. Das oberste Gericht der EU spricht jetzt ein klares Urteil. Der Autokonzern reagiert gelassen.
Stand: heute, 14:55 Uhr
Volkswagen muss im Abwehrkampf gegen Schadenersatzklagen von Diesel-Käufern eine weitere Niederlage einstecken. Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) urteilte jetzt, dass sich der Wolfsburger Konzern nicht auf einen sogenannten Verbotsirrtum hinsichtlich der Nutzung von Abschalteinrichtungen für die Abgasreinigung berufen kann. Dieser liegt vor, wenn jemand nicht weiß oder falsch einschätzt, dass sein Verhalten verboten und damit rechtswidrig ist.
Hintergrund des Urteils des höchsten EU-Gerichts ist ein Verfahren am Landgericht Ravensburg. Dort verlangen nach EuGH-Angaben zwei Käufer von VW-Dieselfahrzeugen Entschädigung, weil ihre Wagen mit mutmaßlich unzulässigen Abschalteinrichtungen für die Abgasreinigung ausgestattet wurden.

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