Der schwere Sturz von Samuel Koch bei „Wetten, dass.?“ muss juristisch neu bewertet werden. Das entschied das Bundessozialgericht. Ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt, soll nun ein anderes Gericht klären.
Der schwere Sturz von Samuel Koch bei „Wetten, dass.?“ muss juristisch neu bewertet werden. Das entschied das Bundessozialgericht. Ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt, soll nun ein anderes Gericht klären.
Das Verfahren um die Frage, ob der Unfall von Samuel Koch bei der ZDF-Sendung „Wetten, dass.?“ ein Arbeitsunfall war, muss neu aufgerollt werden. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hob das Urteil der Vorinstanz auf und verwies den Fall zurück an das Landessozialgericht Baden-Württemberg.
Zwar bestätigte das BSG die Entscheidung der Vorinstanzen, dass kein Versicherungsschutz als Beschäftigter oder „Wie-Beschäftigter“ und auch nicht im Ehrenamt bestehe.
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Deutschland — in German „Wetten, dass.?“ – Samuel Koch erzielt Etappensieg gegen ZDF