Die Bundespolizei soll neue Kompetenzen bekommen. Dabei geht es auch um Drohnenabwehr – aber nicht nur.
Die Bundespolizei soll neue Kompetenzen bekommen. Dabei geht es auch um Drohnenabwehr – aber nicht nur.
Berlin – Die Bundespolizei soll deutlich mehr Befugnisse bekommen. Das Bundeskabinett berät am Vormittag über eine entsprechende Änderung des Bundespolizeigesetzes. Dabei spielt auch die aktuelle Frage der Drohnenabwehr eine Rolle. Der entsprechende Passus ist jedoch nur einer von zahlreichen Punkten, mit denen die Befugnisse der Bundespolizei erweitert werden sollen. Der Gesetzentwurf liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.
Drohnen kommen in dem gut 30 Jahre alten Bundespolizeigesetz bisher gar nicht vor. Nun soll ein neuer Paragraf eingefügt werden, in dem es heißt: „Zur Abwehr einer Gefahr, die von unbemannten Fahrzeugsystemen ausgeht, die an Land, in der Luft oder zu Wasser betrieben werden, kann die Bundespolizei geeignete technische Mittel gegen das System, dessen Steuerungseinheit oder Steuerungsverbindung einsetzen, wenn die Abwehr der Gefahr durch andere Maßnahmen aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre.
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Deutschland — in German Neues Bundespolizeigesetz: Drohnen, Daten, Messerkontrollen