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Ukrainer nach April nicht mehr im Bürgergeld

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Neu ankommende Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine bekommen künftig etwas weniger Geld als bisher. Ankommen soll es auf einen bestimmten Stichtag.
Neu ankommende Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine bekommen künftig etwas weniger Geld als bisher. Ankommen soll es auf einen bestimmten Stichtag.
Berlin – Ukrainische Flüchtlinge, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland gekommen sind, sollen künftig bei Bedürftigkeit kein Bürgergeld mehr bekommen, sondern geringere Leistungen so wie Asylbewerber. Das Bundeskabinett gab in Berlin grünes Licht für den Entwurf eines Leistungsrechtsanpassungsgesetzes, den Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) entsprechend dem schwarz-roten Koalitionsvertrag vorgelegt hatte.
Die Leistungen für nach April Gekommene sollen also unter denen der bereits vorher eingereisten ukrainischen Geflüchteten liegen. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beträgt zum Beispiel der Satz für Alleinstehende 441 Euro im Monat, im Bürgergeld 563 Euro.

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