Wer beim Fliegen ein schlechtes Gewissen hat, dass sein Reiseverhalten dem Klima schadet, der kann Klimaschutzprojekte unterstützen.
Wer beim Fliegen ein schlechtes Gewissen hat, dass sein Reiseverhalten dem Klima schadet, der kann Klimaschutzprojekte unterstützen. Solche Zahlungen bewarb Eurowings – und ging dabei wohl zu weit.
Düsseldorf – Die Airline Eurowings hat ihre Kunden nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf mit Werbung für Klimaschutzmaßnahmen in die Irre geführt. Dem Flugunternehmen wurde untersagt, auf eine bestimmte Weise für eine Klimaschutz-Kompensationszahlung zu werben (Az.: I-20 U 38/25). Kunden konnten ihren Flug mit einem Neun-Euro-Beitrag „zu hochwertigen Klimaschutzprojekten“ kompensieren, wie es die Airline Gerichtsangaben zufolge bei der Online-Buchung formuliert hatte.
Aus Sicht des Gerichts führte die Werbung, in der etwa die Passage „Die Zukunft des CO2-neutralen Fliegens ist nur einen Klick entfernt“ zu lesen war, beim Verbraucher zu der falschen Vorstellung, klimaneutral zu reisen. Die Kammer wies darauf hin, dass beim Fliegen weitere klimaschädliche Emissionen freigesetzt werden, deren Existenz den Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht allgemein bekannt seien.
Die Begriffe CO2-neutral und klimaneutral würden im allgemeinen Sprachgebrauch synonym verwendet, urteilten die Richter.
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Deutschland — in German Urteil: Eurowings-Werbung zu CO2-Zahlung führt in die Irre