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Darum geht es beim geplanten Diesel-Paket

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Wie geht es weiter für die Millionen Besitzer älterer Diesel-Fahrzeuge in Deutschland? Die Bundesregierung sucht nach Lösungen, um Fahrverbote abzuwenden. Wir beantworten die wichtigsten Fragen dazu.
Im Autofahrerland Deutschland sind Millionen Besitzer älterer Diesel seit Monaten im Ungewissen: Kommen sie als Anwohner, Pendler oder Handwerker noch überall in die Innenstädte? Was sind vor wenigen Jahren gekaufte Diesel noch wert? Und können Anwohner an stark befahrenen Straßen mit dicker Luft bald aufatmen? Nach mehreren Urteilen und langem Streit wollte die Koalition am Montagabend ein Paket mit neuen Angeboten schnüren – und vielen vertrackten Details.
Nach wie vor ist in vielen deutschen Städten die Luft zu schlecht. Im Fokus stehen gesundheitsschädliche Stickoxide, dafür sind Abgase aus Diesel-Auspuffen ein Hauptverursacher. Im Visier sind vor allem die 3,1 Millionen älteren Diesel der Schadstoffnorm Euro 4 sowie weitere 5,5 Millionen Diesel der neueren Norm Euro 5. Politik, Autoindustrie und auch Verbraucherschützer wollen Fahrverbote unbedingt verhindern.
Die Bundesregierung hat deswegen erneut Verhandlungen aufgenommen. Denn mehr als ein Jahr nach einem ersten Diesel-Gipfel mit den Herstellern ist der Druck gestiegen – nachdem ein Gericht Anfang September großflächige Fahrverbote für die City der Pendlermetropole Frankfurt am Main von 2019 an angeordnet hat. Am 28. Oktober ist in Hessen Landtagswahl. Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) und sein grüner Koalitionspartner machen deswegen in Berlin Dampf.
Die Deutsche Umwelthilfe, die das Urteil erkämpft hatte, rechnet in den nächsten Monaten mit ähnlichen Gerichtsentscheiden. In Berlin wird ein Richterspruch schon für 9. Oktober erwartet. Folgen dürften Bonn, Darmstadt, Köln, Dortmund, Gelsenkirchen, Essen, Mainz und Wiesbaden.
In Hamburg sind schon zwei Straßenabschnitte für ältere Diesel gesperrt. In Stuttgart ist 2019 ein großflächiges Einfahrverbot geplant. Auch die EU-Kommission macht Druck und will Deutschland per Klage beim Europäischen Gerichtshof zur Einhaltung der Grenzwerte zwingen, die schon seit 2010 verbindlich sind.
Im vergangenen Jahr überschritten laut Umweltbundesamt 65 Städte den Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid (NO2) pro Kubikmeter Luft, nachdem es 2016 noch 90 waren.

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