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Was bedeutet der Ausstieg der USA aus dem Abrüstungsvertrag?

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Der Vertrag über den Verzicht auf nukleare Mittelstreckenraketen war ein Meilenstein der Abrüstung. Nun steigt US-Präsident Donald Trump aus.
Für den damaligen Bundesaußenminister Hans-Dietrich Genscher war der 8. Dezember 1987 ein „Tag tiefer Befriedigung“. In Washington unterzeichneten US-Präsident Ronald Reagan und der sowjetische Staats- und Parteichef Michail Gorbatschow einen Vertrag über die Abrüstung nuklearer Mittelstreckensysteme. Das Abkommen gilt als Meilenstein auf dem Weg zur Beendigung des Kalten Krieges und war von besonderer Bedeutung für die Europäer, deren Staaten innerhalb der Reichweite dieser Raketen lagen. Drei Jahrzehnte später will nun US-Präsident Donald Trump den so genannten INF-Vertrag kündigen.
Was regelt das Abkommen genau?
Der INF-Vertrag war ein Novum in der Geschichte der Abrüstungsverhandlungen: Bisher hatten die USA und die Sowjetunion sich darauf verständigt, die Zahl bestimmter Atomwaffen mit Hilfe von Obergrenzen zu reduzieren. Mit dem INF-Vertrag sollte erstmals eine bestimmte Waffengattung, landgestützte nukleare Mittelstreckenraketen, beseitigt werden. Die Regelung wurde als „doppelte Null-Lösung“ bekannt, weil sowohl Raketen mit kürzerer Reichweite (500 bis 1000 Kilometer) als auch mit mittlerer Reichweite (1000 bis 5500 Kilometer) unter die Regelung fielen. Vorhandene Waffen dieser Art – dazu zählten die SS-20-Raketen auf sowjetischer und die Pershing II-Raketen auf amerikanischer Seite – sollten innerhalb von drei Jahren vernichtet werden. Die Herstellung neuer Mittelstreckenraketen ist untersagt. Außerdem verständigten sich Washington und Moskau auf einen Kontrollmechanismus, der das Recht zur Inspektion im jeweils anderen Land einschloss.
Was werfen die USA Russland vor?
Den Vorwurf, Russland habe gegen den INF-Vertrag verstoßen, hat nicht erst Trump erhoben. Erste Hinweise, dass Russland auf dem Testgelände Kapustin Jar östlich von Wolgograd einen neuen Marschflugkörper erprobte, hatten die USA offenbar bereits 2008. Diese Information allein sagte zunächst nicht viel aus, denn nach dem INF-Vertrag sind nur landgestützte, nicht aber see- oder luftgestützte Marschflugkörper verboten. US-Experten mussten also zunächst auswerten, um welchen Raketentyp es sich handelte, was offenbar mehrere Jahre in Anspruch nahm.

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