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Urteil in Gelsenkirchen: Gericht ordnet Diesel-Fahrverbotszone in Essen an – auch A40 betroffen

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Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Einrichtung einer Diesel-Fahrverbotszone in Essen mit Teilen der A40 angeordnet. Die Richter verpflichteten das Land NRW, entsprechende Regelungen in den Luftreinhalteplan aufzunehmen.
Gelsenkirchen/Essen Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Einrichtung einer Diesel-Fahrverbotszone in Essen mit Teilen der A40 angeordnet. Die Richter verpflichteten das Land NRW, entsprechende Regelungen in den Luftreinhalteplan aufzunehmen.
Die Deutsche Umwelthilfe kann einen weiteren juristischen Erfolg verbuchen: Auch in Essen müssen die Behörden bald Diesel-Fahrverbote verhängen. Dies soll auch für Teile der Autobahn 40 gelten. Das ordnete das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen an. Die „Blaue Umweltzone“ soll in 18 der 50 Stadtteile der Ruhrgebietsstadt gelten.
Die Richter verpflichteten das Land Nordrhein-Westfalen am Donnerstag, entsprechende Regelungen in den Luftreinhalteplan aufzunehmen. Anlass war eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Die Organisation kämpft für die Einhaltung des bereits seit 2010 EU-weit gültigen Grenzwerts für das gesundheitsschädliche Stickstoffdioxid (NO2).
Die Luftbelastung durch den Autobahnverkehr lasse sich vermutlich nur durch Einbeziehung der Strecke in die Umweltzone reduzieren, sagte die Vorsitzende der zuständigen 8. Kammer, Margit Balkenhol. Für Gelsenkirchen ordnete das Gericht ein Fahrverbot für ältere Diesel auf einer Hauptverkehrsstraße an.
Es bestimmte, dass in der neuen Zone in Essen vom 1. Juli 2019 an nur noch Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse 5 oder höher, vom 1. September an dann nur noch Diesel-Fahrzeuge der Klasse 6 fahren dürfen. In Gelsenkirchen soll die Kurt-Schumacher-Straße bereits vom 1. Juli an nur noch für Euro-6-Diesel befahrbar sein.

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