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Ohne Fahrschein ertappt: Was dürfen die Kontrolleure?

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Wer ohne Ticket in Bus oder Bahn erwischt wird, muss in der Regel mit den Kontrolleuren aussteigen – und dann droht mindestens ein Bußgeld. Doch welche Rechte…
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Ohne Fahrschein ertappt: Was dürfen die Kontrolleure?
Wer schwarzfährt, begeht eine Straftat. Kontrolleure haben das Recht, die Person vorläufig festzuhalten.
Wer ohne Ticket in Bus oder Bahn erwischt wird, muss in der Regel mit den Kontrolleuren aussteigen – und dann droht mindestens ein Bußgeld. Doch welche Rechte haben Schwarzfahrer? Und dürfen Kontrolleure überhaupt jemanden festhalten?
„Fahrkarten, bitte!“: Wer ohne Ticket unterwegs ist, zuckt bei diesem Satz zusammen. Erwischen Kontrolleure einen Schwarzfahrer, wollen sie meist dessen Personalien aufnehmen und am Ende ein Bußgeld kassieren.
Doch welche Rechte haben Schwarzfahrer? Und was dürfen die Kontrolleure? Eine Einschätzung dazu gibt Rechtsanwalt Gregor Samimi aus Berlin. Er ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
Dürfen die Kontrolleure Schwarzfahrer festhalten?
Gregor Samimi: Ja, dürfen sie. Denn Schwarzfahren ist eine Straftat. Nach Paragraf 127 der Strafprozessordnung darf jeder Bürger eine Person vorläufig festhalten, wenn der Verdacht besteht, dass die Person eine Straftat begangen hat und unter Umständen fliehen will.

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