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(dpa) Ein deutsches Gericht hat das Ausschaffungsverbot gegen den zunächst rechtswidrig abgeschobenen mutmasslichen Islamisten Sami A. aufgehoben. Bei diesem soll es sich um einen ehemaligen Leibwächter des damaligen al-Kaida-Anführers Usama bin Ladin handeln. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gab einem entsprechenden Antrag des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) statt. Die Entscheidung der Kammer ist unanfechtbar.
Der von Sicherheitsbehörden als islamistischer Gefährder eingestufte Mann war vor gut vier Monaten trotz eines Ausschaffungsverbots nach Tunesien abgeschoben worden. Das Bamf beantragte Ende Oktober bei Gericht, dieses Verbot aufzuheben und eine Eilentscheidung vom 12. Juli entsprechend zu ändern. Grundlage des Antrags war eine seit Kurzem vorliegende Erklärung der tunesischen Behörden, dass dem 42-Jährigen in seinem Heimatland keine Folter droht. Der Beschluss vom Mittwoch betrifft diese Eilentscheidung.
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Deutschland — in German Bin Ladens Leibwächter Sami A.: Gericht hebt Abschiebeverbot auf