Für Familien gibt es nun mehr Klarheit bei den geplanten zusätzlichen Kinderkrankentagen in diesem Jahr. Der Anspruch besteht auch für die Corona-bedingte Kinderbetreuung zu Hause. Allerdings gilt er nur für gesetzlich Versicherte.
Für Familien gibt es nun mehr Klarheit bei den geplanten zusätzlichen Kinderkrankentagen in diesem Jahr. Der Anspruch besteht auch für die Corona-bedingte Kinderbetreuung zu Hause. Allerdings gilt er nur für gesetzlich Versicherte. Die Bundesregierung hat eine weitere finanzielle Hilfe für Eltern auf den Weg gebracht, die ihre Kinder wegen aus Infektionsschutzgründen geschlossener Schulen und Kitas zu Hause betreuen und dafür frei nehmen müssen. Mittels eines erweiterten Kinderkrankengeldes kann jedes Elternteil nun zusätzlich zu den bisherigen zehn Kinderkrankengeldtagen weitere zehn Arbeitstage im Jahr 2021 zu Hause bleiben, ohne ganz auf Einkommen verzichten zu müssen. Bei Alleinerziehenden verdoppelt sich der Anspruch. Ersetzt werden wie beim regulären Krankengeld 90 Prozent des Nettogehalts. Nur gesetzlich Versicherte profitieren Dieser Anspruch gilt jedoch nur für gesetzlich krankenversicherte Eltern. Das Kind muss ebenfalls gesetzlich versichert sein. Die Eltern können den Anspruch bei ihren Krankenkassen geltend machen, um einen Teil ihres Lohnausfalls erstattet zu bekommen.