Das Verwaltungsgericht Greifswald hat Kläger von den neuen Corona-Maßnahmen des Landkreises Vorpommern-Greifswald befreit. Aufgrund der Reichweite der Anordnung hätte es einer Rechtsverordnung bedurft. Die Regelung ist aber erst einmal nur für die Kläger gekippt.
Greifswald. Das Verwaltungsgericht Greifswald hat Einsprüchen gegen die seit Montag im Landkreis Vorpommern-Greifswald geltenden verschärften Corona-Auflagen stattgegeben. Den aus Greifswald stammenden Klägern sei einstweiliger Rechtsschutz gewährt worden, teilte ein Gerichtssprecher am Freitagabend mit. Er machte aber bereits deutlich, dass es grundsätzliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der nächtlichen Ausgangssperre und dem auf 15 Kilometer eingeschränkten Bewegungsradius gebe. Die Allgemeinverfügung des Landrates vom 22. Januar 2021 werde sich „mit überwiegender Wahrscheinlichkeit als rechtswidrig erweisen“, heißt es in der Mitteilung. Ob und wann es eine Grundsatzentscheidung dazu gibt, wurde nicht mitgeteilt.