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Bundestag beschließt Lobbyregister

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Unter dem Eindruck mehrerer mutmaßlicher Korruptionsfälle der Union verabschiedet der Bundestag ein öffentliches Lobbyregister. Kritiker halten die Transparenzzoffensive für ein Feigenblatt. Die beschlossenen Maßnahmen gingen nicht weit genug.
Unter dem Eindruck mehrerer mutmaßlicher Korruptionsfälle der Union verabschiedet der Bundestag ein öffentliches Lobbyregister. Kritiker halten die Transparenzzoffensive für ein Feigenblatt. Die beschlossenen Maßnahmen gingen nicht weit genug. Nach jahrelangen Diskussionen hat der Bundestag die Einführung eines Lobbyregisters beschlossen. Das Gesetz, das am späten Donnerstagabend verabschiedet wurde, verpflichtet professionelle Interessenvertreter dazu, sich in ein öffentlich einsehbares Register einzutragen und dort Angaben über ihre Auftraggeber zu machen. Dadurch soll in Zukunft deutlicher erkennbar werden, wer Einfluss auf politische Entscheidungen und die Gesetzgebung genommen hat. Lobbyisten, die im Bundestag oder bei der Bundesregierung die Interessen bestimmter Gruppen durchsetzen wollen, müssen in dem neuen Register Angaben zu ihren Arbeit- oder Auftraggebern machen sowie zur Anzahl der Beschäftigten und den finanziellen Aufwendungen für die Lobbyarbeit.

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