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Berliner Mädchen darf nicht im Knabenchor singen

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Das Mädchen hatte sich 2019 um Aufnahme im Staats- und Domchor beworben und war abgelehnt worden. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte nun die Entscheidung.
Ein Mädchen ist vor Gericht endgültig damit gescheitert, in den nur von Jungen besetzten Staats- und Domchor Berlin aufgenommen zu werden. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies mit dem Urteil vom Freitag eine Berufung zurück. Das Mädchen hatte sich als damals Neunjährige um die Aufnahme in den Chor beworben. Der Chorleiter lehnte sie ab. Die Begründung: Sie erreiche nicht das vorausgesetzte Niveau, und ihre Stimme füge sich nicht in das Klangbild eines Knabenchors.

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