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Umweltbundesamt: Klimaschutz muss ins Grundgesetz – „Wirksame Vorsorge geht nur gemeinsam“

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Das Umweltbundesamt (UBA) hat eine Verankerung des Umgangs mit dem Klimawandel im Grundgesetz gefordert.
Das Umweltbundesamt (UBA) hat eine Verankerung des Umgangs mit dem Klimawandel im Grundgesetz gefordert. „Wirksame Vorsorge geht nur gemeinsam, mit Bund, Ländern und Kommunen“, sagte der Präsident des Umweltbundesamts, Dirk Messner, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND; Freitagsausgaben). „Deswegen sollte Klimawandelanpassung eine Gemeinschaftsaufgabe werden – und das muss ins Grundgesetz.

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