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„Grüne“ Atomkraft: Klage hätte wohl keinen Erfolg

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Der Europarechtler Walter Obwexer rät Österreich von einer Klage gegen die Pläne der EU-Kommission, Atomkraft und fossiles Gas per Verordnung für Finanzprodukte als nachhaltig …
Der Europarechtler Walter Obwexer rät Österreich von einer Klage gegen die Pläne der EU-Kommission, Atomkraft und fossiles Gas per Verordnung für Finanzprodukte als nachhaltig einzustufen, ab. Die Aussichten, damit durchzukommen, seien nicht groß, so der Jurist am Dienstag. Eine Klage vor dem EuGH, wie von Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) anvisiert, hätte ihm zufolge auch keine aufschiebende Wirkung und eine Entscheidung fiele wohl erst in zwei Jahren, wie Obwexer gegenüber der „Krone“ erklärte. Eine sogenannte Nichtigkeitsklage gegen die neue Einstufung der Energieformen (Taxonomie) könnte laut dem Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck aus zwei Gründen erfolgen: Verstoß der Kommission gegen die bisherige Taxonomieverordnung von 2020 und/oder Ermessensüberschreitung durch die Kommission. „Beide Klagegründe scheinen nicht Erfolg versprechend zu sein“, so Obwexer im Ö1-„Morgenjournal“. Die Zuständigkeit der EU-Kommission sei in der Frage der Einstufung jedenfalls „eindeutig gegeben“, betonte der Europarechtler weiter. Das Argument, dass Atomkraft nicht nachhaltig sei, stehe auf schwachen Beinen. Beide Klagegründe scheinen nicht Erfolg versprechend zu sein. Jurist Walter Obwexer Die Klage könnte erst nach Inkrafttreten der neuen Verordnung – „voraussichtlich nicht vor Sommer“ – eingebracht werden, wie der Jurist in der „Krone“ erläuterte.

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