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FPÖ-Obmann habe Maske nur zum Trinken abgenommen

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FPÖ-Obmann Herbert Kickl hat sich erfolgreich gegen eine Verwaltungsstrafe gewehrt, die im Zuge seiner Teilnahme an einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen am 6. März 2021 in Wien verhängt wurde.
Das Verwaltungsgericht Wien gab einer Beschwerde des Parteichefs recht, das Verfahren wurde eingestellt. Kickl war laut dem der APA vorliegenden Erkenntnis des Verwaltungsgerichts vorgeworfen worden, dass er den im Frühjahr 2021 vorgeschriebenen Mindestabstand von zwei Metern nicht eingehalten und keine FFP2-Maske getragen habe. Dem Straferkenntnis lag eine Anzeige der Polizei zugrunde, die Strafe betrug in Summe 231 Euro. Kickl legte dagegen Beschwerde ein: Er gab u.a. an, dass es ihm aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zeitweise nicht möglich gewesen sein, den Abstand einzuhalten – insbesondere wegen Polizei-Absperrungen.

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