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BGH prüft: Wann muss die Schufa die alten Schulden löschen?

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Wer sich von Schulden befreit, hofft wohl vor allem auf einen unbelasteten Neuanfang. Doch bei Auskunfteien wie der Schufa bleiben Privatinsolvenzen für drei Jahre gespeichert – mit erheblichen Nachteilen.
Wer sich von Schulden befreit, hofft wohl vor allem auf einen unbelasteten Neuanfang. Doch bei Auskunfteien wie der Schufa bleiben Privatinsolvenzen für drei Jahre gespeichert – mit erheblichen Nachteilen.
Karlsruhe. Wie lange dürfen die Schufa und andere Auskunfteien speichern, dass jemand eine Privatinsolvenz hinter sich hat? Das prüft heute der Bundesgerichtshof (BGH). Ein Betroffener will die Schufa mit seiner Klage zur Löschung des Eintrags zwingen. Er könne deshalb keinen Kredit aufnehmen, keine Wohnung neu mieten und nicht einmal ein Bankkonto eröffnen.
Eine Verbraucherinsolvenz – oder umgangssprachlich Privatinsolvenz – soll überschuldeten Menschen die Chance geben, nach einer gewissen Zeit frei von Forderungen noch einmal von vorn anzufangen. Solange das Verfahren läuft, werden das pfändbare Vermögen und Einkommen an die Gläubiger verteilt. Nur das zum Leben Notwendige darf man behalten. Der Vorteil: Restliche Schulden werden am Ende erlassen.
Nach den neuesten Zahlen des Statistischen Bundesamts wurden 2021 mehr als 78.600 Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet. Die Wirtschaftsauskunftei Crif zählte für dasselbe Jahr etwas mehr als 109.

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