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Zoff um Eierlikör-Werbung: Ei, Ei, Ei, Ei, Ei ist erlaubt

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Eieiei versus Ei, Ei, Ei, Ei, Ei: Im Zoff zweier Eierlikörhersteller hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht ein Machtwort gesprochen. Es ging um die Frage, wie viel Ei bei der Werbung für Eierlikör erlaubt ist
Düsseldorf. Herumeiern erlaubt: Im Streit zweier Eierlikörhersteller hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht ein Machtwort gesprochen. Das Gericht schlug sich am Donnerstag mit seinem Urteil auf die Seite des Spirituosenherstellers Nordik aus Niedersachsen. Der Spirituosenfabrikant Verpoorten aus Bonn ging leer aus.
Verpoorten hatte die Niedersachsen wegen deren Werbung verklagt. Nordik hatte fünf Eierlikörflaschen mit dem Zusatz „Ei, Ei, Ei, Ei, Ei“ beworben. Eine Werbeaktion lief an Weihnachten, die Flaschen wurden als Weihnachtspäckchen kredenzt. Eine Aktion lief an Ostern, der Eierlikör kam als Osterei-Ersatz ins Nest.
Darin sahen die Anwälte Verpoortens eine „deutliche Anlehnung“ und zu große Nähe zur seit 1979 eingetragenen Wortmarke „Eieiei“ und dem berühmten Slogan „Eieiei Verpoorten“ (Az.: I-20 U 41/22).
Doch das Gericht sah das anders: Es könne einem Eierlikörhersteller nicht untersagt werden, auf den Grundstoff Ei hinzuweisen, befand der Senatsvorsitzende Erfried Schüttpelz.

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