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Karlsruhe verhandelt wegen Pannen bei Bundestagswahl

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Peter Müller verglich die Wahlpannen in Berlin mit der Lage in einem diktatorischen Entwicklungsland.
Karlsruhe – Fast zwei Jahre nach der Bundestagswahl geht es am Bundesverfassungsgericht nun um die Pannen am Wahltag in Berlin und in welchem Umfang die Abstimmung wiederholt werden muss. Zwei Tage lang will sich das höchste deutsche Gericht heute mit einer Wahlprüfungsbeschwerde der Unionsfraktion im Bundestag befassen. Ein Urteil wird in einigen Monaten erwartet. Laut einem Gerichtssprecher gibt es 61 weitere Beschwerden mit Bezug auf die Bundestagswahl, darunter eine von der AfD-Fraktion.
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Die Wahl am 26. September 2021 war in vielen Berliner Wahllokalen chaotisch verlaufen: Es gab lange Schlangen und Wartezeiten, falsche oder fehlende Stimmzettel. Wahllokale mussten vorübergehend schließen oder blieben bis weit nach 18.00 Uhr geöffnet. Beim Bundestag wurden den Angaben nach 1713 Einsprüche gegen die Bundestagswahl im Land Berlin erhoben, darunter auch einer des Bundeswahlleiters.
Der Bundestag beschloss am 10. November 2022 mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP, dass die Wahl lediglich teilweise wiederholt wird.

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