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Wer sich einsam fühlt und zum Beispiel an einen Hund als Begleiter denkt, der bekommt für Kauf und Haltung des sprichwörtlich „besten Freundes des Menschen“ kein Geld vom Jobcenter. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in einem am Montag veröffentlichten Beschluss entschieden. „Der Wunsch nach Tierhaltung begründet keinen Anspruch auf höhere Leistungen des Jobcenters“, teilte das Gericht mit. Ein Hund gehöre auch nicht zum Existenzminimum.
Ein Langzeitarbeitsloser aus dem Rems-Murr-Kreis hatte vom Jobcenter Geld für Anschaffung und Haltung eines Hundes gefordert – auf Lebenszeit.