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Kabinett billigt Cannabis-Legalisierung – Reaktionen aus dem Norden

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Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine begrenzte Cannabis-Legalisierung auf den Weg gebracht. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erläuterte die Pläne. Zuvor hatten auch Politiker aus dem Lager der Regierungskoalition Bedenken geäußert – unter anderem Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD).
Lauterbach bezeichnete den Gesetzentwurf als „langfristige Wende in der Drogenpolitik“. Das Gesetz dürfe aber nicht missverstanden werden: „Cannabiskonsum wird legalisiert. Gefährlich bleibt er trotzdem“. Wer regelmäßig Cannabis konsumiere, schädige sein Gehirn, sagte der SPD-Politiker. Ziel sei es, den Schwarzmarkt und die steigende Drogenkriminalität zurückzudrängen, das Dealen mit gestreckten oder toxischen Substanzen einzudämmen und die Konsumentenzahlen zu drücken. Cannabisdelikte machten inzwischen 50 Prozent der Drogendelikte aus, so Lauterbach. Der Konsum solle begrenzt und sicherer gemacht werden.
Lauterbach sprach von einem „Konzept der kontrollierten Legalisierung“, man wolle „keinen Schwarzmarkt wie in Holland“. Kritikern begegnete er mit dem Argument, dass diese selbst keine Antwort auf die Probleme hätten. „Die Legalisierung bleibt ausgeschlossen für Kinder und Jugendliche, stattdessen wird der Kinder- und Jugendschutz ausgedehnt“, kündigte Lauterbach an. Auch eine Aufklärungskampagne für junge Erwachsene sei geplant. Damit werde schon während des Gesetzgebungsverfahrens dem Eindruck entgegengetreten, der Konsum von Cannabis sei ungefährlich. Lauterbach betonte aber auch, dass es durch Cannabis-Konsum nicht zu Todesfällen komme – anders als etwa durch Missbrauch „harter“ Drogen oder Alkohol.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, Cannabis im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen zu streichen. Ab 18 Jahren soll künftig der Besitz von 25 Gramm erlaubt sein. Privat sollen maximal drei Cannabis-Pflanzen angebaut werden dürfen. In speziellen Vereinen, sogenannten Cannabis-Clubs, sollen Mitglieder die Droge gemeinschaftlich anbauen und gegenseitig abgeben dürfen.

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