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Kabinett will Etat 2023 mit Nachtragshaushalt verfassungskonform machen

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Das Kabinett bat den Bundestag, offiziell eine Notlage festzustellen, um die Schuldenbremse abermals aussetzen zu können. Das Bundesfinanzministerium begründete die nachträgliche Ausrufung der Notlage damit, dass der durch den Krieg in der Ukraine ausgelöste „Energiepreisschock“ auch noch im Jahr 2023 „deutlich spürbar“ sei. 

„Mit dem Nachtragshaushalt 2023 ziehen wir die Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts“, erklärte Bundesfinanzminister Lindner. Er betonte, es würden „in diesem Jahr keine zusätzlichen Schulden“ aufgenommen, sondern im Ergebnis sogar weniger, weil die Regierung an anderer Stelle weniger Geld ausgibt.

Der Nachtragshaushalt umfasst Kredite im Volumen von 44,8 Milliarden Euro. Davon weist das Bundesfinanzministerium aber nur 27,4 Milliarden Euro als Nettokreditaufnahme aus. Die Differenz erklärt sich dadurch, dass die Bundesregierung nun Teile jener Schulden, die sie bereits in früheren Jahren außerhalb des regulären Haushalts aufgenommen hatte, in den regulären Haushalt des laufenden Jahrs einstellen muss – dies hatte das Bundesverfassungsgericht verlangt.

Unerwartet verzichtete Lindner in dem Nachtragshaushalt auf die Startfinanzierung für die Aktienrente. Sein Etat sieht für dieses Jahr nun „schuldenregelneutrale Minderausgaben durch Wegfall des Darlehens an das Generationenkapital im Jahr 2023“ in Höhe von zehn Milliarden Euro vor.

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