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Ein Teil der staatlichen Leistungen für Asylbewerber in Deutschland wird künftig als Guthaben auf einer Bezahlkarte bereitgestellt und nicht mehr als Bargeld ausgezahlt. 14 von 16 Bundesländern einigten sich dazu auf gemeinsame Standards für ein Vergabeverfahren, das bis zum Sommer abgeschlossen sein soll.
Wie der hessische Ministerpräsident und Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Boris Rhein (CDU) in Wiesbaden mitteilte, gehen Bayern und Mecklenburg-Vorpommern eigene Wege, wollen die Bezahlkarte aber ebenfalls einführen.
Was bringt die Bezahlkarte?
Solche Bezahlkarten soll unter anderem Schutzsuchenden die Möglichkeit nehmen, Geld aus staatlicher Unterstützung in Deutschland an Angehörige und Freunde im Herkunftsland zu überweisen. „Über die Höhe des Barbetrags sowie über weitere Zusatzfunktionen entscheidet jedes Land selbst“, teilte Rhein mit.
Die Bezahlkarte ohne Kontobindung sei grundsätzlich in allen Branchen einsetzbar, aber nicht im Ausland. Auch Karte-zu-Karte-Überweisungen und sonstige Überweisungen im In- und Ausland seien nicht vorgesehen. Leistungsberechtigte sollen den Stand ihres eigenen Guthabens einsehen können.
„Mit einer Bezahlkarte werden Bargeldauszahlungen an Asylbewerberinnen und -bewerber weitgehend entbehrlich“, sagte der Co-Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Niedersachsens Regierungschef Stephan Weil (SPD).