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Bundesverfassungsgericht verhandelt im April über Wahlrechtsreform

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Mitte April will das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über die Wahlrechtsreform verhandeln.
Mitte April will das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über die Wahlrechtsreform verhandeln.
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Dann geht es um Verfahren, die von den Parteien CSU und Linke, den entsprechenden Fraktionen, der bayerischen Staatsregierung, Linken-Bundestagsabgeordneten und Privatpersonen angestrengt wurden, wie das Gericht am Mittwoch ankündigte. Die von der Ampelkoalition auf den Weg gebrachte Reform war im vergangenen Jahr beschlossen worden. (Az. 2 BvF 1/23 u.a.)
Die Wahlrechtsänderung hat eine Verkleinerung des Bundestags auf 630 Abgeordnete zum Ziel. Die Bundestagssitze sollen künftig komplett anhand der Mehrheitsverhältnisse bei den Zweitstimmen vergeben werden.

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