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Showdown für das Cannabis-Gesetz

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Es ist eines der großen gesellschaftlichen Vorhaben der Ampel-Koalition: Kiffen soll für Erwachsene bald in Grenzen legal sein. Auf der Zielgeraden ist es aber noch spannend.
Es ist eines der großen gesellschaftlichen Vorhaben der Ampel-Koalition: Kiffen soll für Erwachsene bald in Grenzen legal sein. Auf der Zielgeraden ist es aber noch spannend.
Berlin – Die letzten Meter werden noch einmal zur Zitterpartie. Die heftig umkämpfte Legalisierung von Cannabis kommt heue abschließend in den Bundesrat. Nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz sollen Erwachsene schon bald die ersten erlaubten „Joints“ rauchen können: am Ostermontag, den 1. April.
Doch unter den Ländern gibt es breite Einwände gegen die Pläne der Ampel-Koalition für eine kontrollierte Freigabe der Droge mit diversen Regeln. Im Bundesrat kommt es nun zum Showdown, ob der Zeitplan hält oder das ganze Vorhaben erst in den Vermittlungsausschuss geht – Verzögerungen inklusive.
Warum kommt überhaupt eine Legalisierung?
In der Drogenpolitik ist es eine Zäsur. Bisher steige der Konsum trotz bestehenden Verbots von Erwerb und Besitz besonders auch unter jungen Menschen, heißt es im Gesetzentwurf. Cannabis vom Schwarzmarkt sei zudem häufig von Verunreinigungen und Beimengungen betroffen. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) setzt darauf, Risiken zu begrenzen und den Schwarzmarkt zurückzudrängen. Er hebt aber auch die Botschaft hervor: „Es wird zwar legal, aber es gibt Probleme.“ Bisher wüssten viele Eltern nicht, wie schädlich der Konsum sei. Vor allem junge Erwachsene sollten auf erhöhte Gefahren hingewiesen werden.
Wie soll die Legalisierung umgesetzt werden?
Cannabis wird im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Stoffe gestrichen. Der Umgang damit soll dann künftig zwar per Gesetz grundsätzlich verboten sein – aber mit drei festgelegten Ausnahmen für Personen ab 18 Jahren. Diese betreffen den Besitz bestimmter Mengen, den privaten Eigenanbau sowie Anbau und Weitergabe in speziellen Vereinen. Generell nicht zu den verbotenen Tätigkeiten zählt gemäß den völkerrechtlichen Rahmenbedingungen der Eigenkonsum, wie es im Gesetzentwurf heißt. Tabu bleiben sollen der Umgang mit Cannabis und der Konsum in den militärischen Bereichen der Bundeswehr.
Was genau soll für Volljährige künftig möglich sein?
Erlaubt werden soll der Besitz von bis zu 25 Gramm getrockneten Pflanzenmaterials zum Eigenkonsum, die man auch im öffentlichen Raum mit sich führen darf. In der privaten Wohnung soll man bis zu 50 Gramm aufbewahren können. Angebaut werden dürfen dort auch gleichzeitig drei Pflanzen.

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