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AfD und Verfassungsschutz streiten vor Gericht über Volksbegriff

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Die AfD und der Verfassungsschutz streiten vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster über den Volksbegriff. Die Partei sieht keine Unterscheidung zwischen dem deutschen Staatsvolk und der ethnischen Identität und weist auch den Vorwurf der Islamfeindlichkeit zurück.
Vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster haben Vertreter der AfD und der Anwalt des Verfassungsschutzes am Donnerstag ihren Schlagabtausch fortgeführt. Der Verfassungsschutz wirft der Partei vor, sie unterscheide zwischen einem ethnisch definierten deutschen Volk sowie einem rechtlich definierten Staatsvolk und hatte sie als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft.
AfD-Bundesvorstand Peter Boehringer verwies auf die verabschiedeten Programme der Partei. An diesen Inhalten müsse die Partei bei der Frage gemessen werden. Dagegen betonte der Anwalt des Verfassungsschutzes, Wolfgang Roth, dass Parteivertreter immer wieder bei ihren Äußerungen zwischen dem deutschen Staatsvolk und der ethnischen Identität unterscheiden würden. Das sei ausdrücklich eine Abwertung der anderen. „Das sind dann Bürger zweiter Klasse“, so Roth.

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