Start Deutschland Deutschland — in German Rente: Werden Männer vom Gesetz systematisch benachteiligt?

Rente: Werden Männer vom Gesetz systematisch benachteiligt?

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Ein Vater klagte, weil seine Ex-Partnerin die Kindererziehungszeiten angerechnet bekam. Nun scheiterte er in letzter Instanz.
Berlin. Ein Vater klagte, weil seine Ex-Partnerin die Kindererziehungszeiten angerechnet bekam. Nun scheiterte er in letzter Instanz.
Wer Kinder großgezogen hat, bekommt als Rentner oder Rentnerin deutlich mehr Geld. Das Bundessozialgericht hat sich jetzt mit der Frage befasst, ob die geltende Rechtslage dazu Männer aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert. Das sei nicht der Fall, entschieden die Kasseler Richter am Donnerstag: Zwar bevorzuge das Gesetz im Zweifel Frauen. Dies sei aber gerechtfertigt. Wir erläutern, worum es geht.
Das Gericht hatte sich abschließend mit der Klage eines Mannes zu befassen, der dagegen vorgegangen war, dass die Rentenversicherung seiner Ex-Partnerin und nicht ihm Kindererziehungszeiten gutgeschrieben hatte. Der Mann argumentierte, dass die gesetzlichen Vorschriften dazu Männer diskriminierten und deswegen verfassungswidrig seien. Das wies das Bundessozialgericht zurück: Zwar führe die Anwendung einer Auffangregelung im Sozialgesetzbuch „zu einer unmittelbaren Benachteiligung des Kindsvaters“.
Diese Ungleichbehandlung sei aber „ausnahmsweise“ gerechtfertigt, weil Frauen nach der Geburt von Kindern im Job und beim Erwerb von Renten-Anwartschaften faktisch weiterhin benachteiligt seien. Die Regelung zugunsten von Frauen sei überdies verhältnismäßig, argumentierten die Richter (Aktenzeichen B5R10/23R).
Bisher gilt, dass Eltern gemeinsam entscheiden können, wem von beiden die Erziehungszeiten bei der Rentenversicherung gutgeschrieben werden. Fehlt solch eine gemeinsame Erklärung, werden die Erziehungszeiten demjenigen Elternteil gutgeschrieben, der das Kind überwiegend erzogen hat.

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