In Halle hat die Staatsanwaltschaft ihr Plädoyer gegen Thüringens AfD-Chef gehalten. Wegen der gleichen verbotenen NS-Äußerung ist Höcke bereits einmal verurteilt worden.
Im Prozess gegen Björn Höcke wegen der mutmaßlichen Verwendung einer verbotenen NS-Parole fordert die Staatsanwaltschaft eine achtmonatige Bewährungsstrafe für den Thüringer AfD-Vorsitzenden. Die Bewährungszeit solle bei zwei Jahren liegen, sagte Staatsanwalt Benedikt Bernzen. Zudem solle Höcke 10.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen, beispielsweise an die thüringische KZ-Gedenkstätte Buchenwald.
Höcke muss sich vor Gericht verantworten, weil er bei einem Stammtisch seiner Partei mit rund 350 Teilnehmern im thüringischen Gera im vergangenen Dezember die Parole „Alles für Deutschland“ angestimmt haben soll.
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Deutschland — in German Staatsanwaltschaft fordert Bewährungsstrafe für Björn Höcke