Die Deutsche Umwelthilfe hatte von der Bundesregierung effektive Maßnahmen zur Einhaltung der Ziele für saubere Luft gefordert. Nun entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg: Das bisherige deutsche Programm entspreche nicht den EU-Vorgaben.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Bundesregierung ihr Nationales Luftreinhalteprogramm in Teilen nachschärfen muss. Die bisher aufgelisteten Maßnahmen reichten nicht in allen Punkten aus, um die europäischen Ziele bei der Reduzierung des Ausstoßes von Luftschadstoffen zu erreichen, so die Richter.