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Experten warnen – Justiz in der Türkei „staatshörig und gleichgeschaltet“

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In der Türkei können vor allem politisch Verfolgte kein faires Verfahren erwarten. Dazu kommt jetzt auch ein aktuelles Gutachten von Pro Asyl.
Stand: 12.09.2024, 20:15 Uhr
Von: Erkan Pehlivan
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In der Türkei können vor allem politisch Verfolgte kein faires Verfahren erwarten. Dazu kommt jetzt auch ein aktuelles Gutachten von Pro Asyl.
Frankfurt, a. M. – Die Türkei bereitet den Menschenrechtsorganisationen weiterhin Sorgen. Das liege vor allem an der türkischen Justiz. Eine Abschiebung von Asylbewerber sei daher für die Betroffenen gefährlich, sagen Menschenrechtler gegenüber IPPEN.MEDIA. Den Asylsuchenden aus der Türkei wird in ihrem Heimatland vor allem „Propaganda für eine terroristische Organisation“, „Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation“ und „Unterstützung für eine terroristische Organisation“ vorgeworfen. Dass es insbesondere in solchen Fällen praktisch unmöglich ist, sich dagegen zu wehren, zeigt ein aktuelles von Pro Asyl in Auftrag gegebenes 140-seitiges Gutachten. Meist handele es sich bei um „konstruierte Vorwürfe“.
Dass es sich bei den Vorwürfen, Straftaten im Bereich des „Terrorismus“ in der Türkei begangen zu haben, meist um konstruierte Vorwürfe handelt, die in der Türkei willkürlich erhoben werden, belegt nun das von Pro Asyl-Gutachten „Zur Lage der Justiz in der Türkei. Rechtsunsicherheit in Strafverfahren mit politischem Bezug“. Es zeigt auf, dass die Strafverfahren, die auf terrorismusbezogenen Vorwürfen basieren, regelmäßig die Kriterien der Rechtsstaatlichkeit widersprechen.
Betroffene Personen sollen keine Möglichkeit haben, sich effektiv zu verteidigen – sie erwarte kein faires Verfahren. Die richterliche Unabhängigkeit sei zudem nicht gewährleistet, schreibt Pro Asyl in ihrer Mitteilung dazu.
Die Autoren des Gutachtens kritisieren unter anderem, dass praktisch keine unabhängige Justiz mehr in der Türkei existiere. „So haben strukturelle Missstände innerhalb des Justizsystems die Unabhängigkeit der Strafjustiz erheblich beeinträchtigt“, heißt es in dem Papier. „Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, sowie Richterinnen und Richter werden kontrolliert, nach unliebsamen Entscheidungen teilweise versetzt oder entlassen, teilweise selbst kriminalisiert.

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