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Bundestagskandidaten müssen Adresse nicht mehr preisgeben

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Private Angaben machen es leicht, Kandidaten zu terrorisieren oder zu bedrohen. Deswegen ändert sich die Wahlordnung. Weitere Schritte sollen nicht nur Politiker besser schützen.
Wer für den Bundestag kandidiert, muss dafür ab sofort nicht mehr seine private Adresse preisgeben. Das soll das Risiko minimieren, Opfer von Gewalttaten oder politisch motiviertem Stalking zu werden. In einer Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung, die den Fraktionen in dieser Woche zur Kenntnis gegeben wurde, heißt es, statt des Geburtsdatums sei künftig jeweils nur das Geburtsjahr und statt der Anschrift nur der Wohnort des Bewerbers anzugeben. Weist ein Bewerber gegenüber dem Kreiswahlleiter nach, dass für ihn im Melderegister eine Auskunftssperre eingetragen ist, ist es zudem möglich, statt des Wohnortes eine Adresse anzugeben, wo er erreichbar ist.

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