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Auslöser war ein Streit zwischen der AfD und den Fraktionen von CDU, BSW, Linkspartei und SPD über die Tagesordnung. Konkret geht es um einen Antrag von CDU und dem Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) zur Geschäftsordnung, mit der das Verfahren zur Wahl des Landtagspräsidenten geändert werden soll und deren Abstimmung der Alterspräsident vorerst nicht zuließ. Der Antrag zielt darauf ab, einen AfD-Landtagspräsidenten zu verhindern.
Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Andreas Bühl, warf Treutler vor, er habe „die Verfassung an mehreren Stellen gebrochen“ und Rechte der Abgeordneten verletzt. Deshalb werde das Verfassungsgericht angerufen mit dem Ziel einer einstweiligen Anordnung.
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar könnte nach Angaben eines Gerichtssprechers im Eilverfahren etwa in einem „Zeitfenster von 24 Stunden“ entscheiden. Dies sei auch davon abhängig, wann der Schriftsatz eingehe.
Erst mit der Wahl des neuen Landtagspräsidenten oder der -präsidentin ist das Parlament voll arbeitsfähig. Die AfD, die vom Thüringer Verfassungsschutz als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft ist, hat laut Landtagsgeschäftsordnung als stärkste Fraktion zunächst das Vorschlagsrecht für das Amt.