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Justizministerin für Co-Mutterschaft – Union ist skeptisch

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Die gelebte gesellschaftliche Realität solle sich im Familienrecht widerspiegeln, findet die Bundesjustizministerin.
Berlin – Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) würde lesbischen Paaren mit Kind gerne eine gemeinsame Elternschaft von Anfang an ermöglichen. Der Koalitionspartner ist in der Frage allerdings zurückhaltend. „Ich persönlich kann mir vorstellen, dass wir im Abstammungsrecht eine Regelung für eine gemeinsame Mutterschaft von Frauenpaaren treffen“, sagte Hubig der Deutschen Presse-Agentur.
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Aktuell ist die Rechtslage so, dass die Partnerin der Frau, die das Kind zur Welt bringt, dieses adoptieren muss, um rechtlicher Elternteil zu werden. „Dieser Weg über das gerichtliche Adoptionsverfahren ist sehr mühsam und belastet die Familien“, kritisiert die Ministerin. Zudem könne diese Regelung bittere Folgen für das Kind haben, wenn die Mutter bei oder kurz nach der Geburt stirbt: „Dann hat es unter Umständen gar kein Elternteil.“
Die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Susanne Hierl, führt andere Argumente an. „Eine vollständige Entkopplung der Abstammung von der Biologie kann nicht die Lösung sein“, sagte die CSU-Politikerin der dpa. Bei einem durch eine anonyme Samenspende gezeugten Kind könne dies eine sinnvolle Lösung sein.

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