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Verbraucher: Unfallversicherung ist auch für selbstständige Geistheiler Pflicht

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München (dpa/tmn) – Auch selbstständig tätige Geistheiler unterliegen der gesetzlichen Unfallversicherungspflicht. Das entschied das Bayrische
München (dpa/tmn) – Auch selbstständig tätige Geistheiler unterliegen der gesetzlichen Unfallversicherungspflicht. Das entschied das Bayrische Landessozialgericht (Az.: L 2 U 106/14) , wie die „Neue juristische Wochenschrift“ (Ausgabe 15/2017) berichtet.
In dem Fall betrieb eine Rentnerin eine Praxis für energetische Körperarbeit. Dabei bot sie zahlreiche alternative Therapieformen und Heilweisen an. Die gesetzliche Unfallversicherung ordnete die Praxis dem Gesundheitswesen zu und verlangte von der Betreiberin Beiträge. Dagegen legte die Frau Widerspruch ein. Sie machte geltend, dass sie die Praxis nur gelegentlich betreibe und daher nur wenig einnehme und als Geistheilerin auch nicht dem Gesundheitswesen zuzuordnen sei.

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