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NSU-Prozess: Gericht lehnt Sachverständigen als befangen ab

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Gegen Beate Zschäpe laufe eine „Hexenjagd“, behauptete der Psychiater Joachim Bauer. Jetzt gibt es Zweifel, ob er als Sachverständiger noch unparteiisch ist.
Das Oberlandesgericht München hat den Psychiater Joachim Bauer als Gutachter im NSU-Prozess abgelehnt. Der Senat folgte am Dienstag einem Antrag mehrerer Nebenkläger. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl sagte, Bauer habe den „Eindruck der Parteilichkeit nicht beseitigen“ können. Der Freiburger Psychiater bewerte das Verfahren als eine „Hexenverbrennung“, vor der er die Hauptangeklagte Beate Zschäpe in Schutz nehmen wolle. Bauer mache damit deutlich, dass nach seiner Ansicht „ein massiver Schuldspruch bereits feststeht“.
Bauer hatte Zschäpe mehrmals in der Untersuchungshaft in der Münchner Vollzugsanstalt Stadelheim besucht. Im Auftrag ihrer beiden Wahlverteidiger Mathias Grasel und Hermann Borchert hatte er als Zeuge über diese Gespräche berichtet und als Sachverständiger befunden, Zschäpe sei wegen einer krankhaften Persönlichkeitsstörung nur eingeschränkt schuldfähig. Wenig später hatte Bauer dem Online-Chef der Zeitung „Die Welt“ in einer E-Mail einen „exklusiven Beitrag“ angeboten.

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