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Prozesse: Nebenkläger im NSU-Prozess empört über Bundesanwaltschaft

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München (dpa) – Mehrere Nebenklage-Anwälte im NSU-Prozess haben scharfe Kritik am Plädoyer der Bundesanwaltschaft im NSU-Prozess geübt. Rechtsanwalt Alexander
München (dpa) – Mehrere Nebenklage-Anwälte im NSU-Prozess haben scharfe Kritik am Plädoyer der Bundesanwaltschaft im NSU-Prozess geübt.
Rechtsanwalt Alexander Hoffmann sagte, die Anklagebehörde halte gegen die Beweislage an der These fest, das NSU-Trio aus Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt sei eine „isolierte Gruppe“ gewesen. Andere Nebenkläger äußerten sich empört über den von der Bundesanwaltschaft erhobenen Vorwurf, sie hätten ihren Mandanten – Opfern und Hinterbliebenen – zu viel „über die Aufdeckung von Hintermännern im Prozess“ versprochen.
Dieser Vorwurf, den Oberstaatsanwältin Anette Greger erhoben hatte, sei eine „Frechheit“, sagte Rechtsanwalt Sebastian Scharmer. Die Bundesanwaltschaft ignoriere, dass während des mehr als vier Jahre laufenden Verfahrens „zahlreiche Beweismittel gefunden wurden, die Unterstützer der Gruppe an den jeweiligen Tatorten nahelegen“. Scharmer vertritt im NSU-Prozess eine Tochter des im April 2006 in Dortmund ermordeten Kiosk-Betreibers Mehmet Kubasik.
Rechtsanwalt Yavuz Narin nannte den Vorwurf der Anklagebehörde „infam“.

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