Das Ärztebewertungsportal Jameda muss die Daten einer Kölner Hautärztin vollständig löschen. Das entschied der Bundesgerichtshof und gab der Dermatologin recht, die in den Vorinstanzen noch unterlegen war. Das Grundrecht der Frau auf informationelle Selbstbestimmung überwiege in diesem Fall das Recht von Jameda auf Meinungs- und Medienfreiheit.
Das Ärztebewertungsportal Jameda muss die Daten einer Kölner Hautärztin vollständig löschen. Das entschied der Bundesgerichtshof und gab der Dermatologin recht, die in den Vorinstanzen noch unterlegen war.
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Deutschland — in German BGH: Ärzte-Bewertungsportal Jameda muss Beurteilung von Dermatologin löschen