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Plädoyer im NSU-Prozess: Verteidigung hält Beate Zschäpe nicht für Mittäterin

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Im NSU-Prozess haben die Verteidiger der Hauptangeklagten Beate Zschäpe den Vorwurf zurückgewiesen, die heute 43-Jährige sei Mittäterin an den Morden und Anschlägen des NSU gewesen. Scharfe Attacken gab es gegen die Bundesanwaltschaft.
Was die Bundesanwaltschaft aufgezählt habe, reiche weder im Einzelnen noch in der Gesamtschau aus, um eine Mittäterschaft seiner Mandantin zu begründen, sagte Zschäpes Vertrauensanwalt Hermann Borchert am Dienstag vor dem Münchner Oberlandesgericht.
Die Bundesanwaltschaft und die Nebenkläger hatten ihre Plädoyers bereits Anfang Februar beendet. Die Anklagebehörde fordert für Zschäpe lebenslange Haft und anschließende Sicherungsverwahrung. Die heute 43-Jährige war nach Überzeugung der Ankläger eines von drei gleichberechtigten Mitgliedern des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ und sollte deshalb als Mittäterin an sämtlichen Verbrechen der Gruppe bestraft werden. Dazu zählen zehn Morde, neun davon aus rassistischen Motiven, einer an einer deutschen Polizistin.

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