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BGH zu Altverträgen: Ein Urteil, das viele Bausparer trifft

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Die Bausparkassen hätten beim Vertragsabschluss damit rechnen müssen, dass sich die Marktlage ändern kann – sagen die Kläger. Der BGH urteilte anders: Bausparkassen dürfen hochverzinste und damit teure Altverträge kündigen, wenn sie zehn Jahre lang nicht abgerufen werden. Von M. Bauer.
Die Bausparkassen hätten beim Vertragsabschluss damit rechnen müssen, dass sich die Marktlage ändern kann – sagen die Kläger. Der BGH urteilte anders: Bausparkassen dürfen hochverzinste und damit teure Altverträge kündigen, wenn sie zehn Jahre lang nicht abgerufen werden.
Bei alten Bausparverträgen bekommen die Sparer ausgesprochen gute Zinsen. Drei Prozent und mehr sind nicht selten. In der gegenwärtigen Niedrigzinsphase wurde das für die Bausparkassen zur wirtschaftlichen Belastung. Die Folge: eine richtige Kündigungswelle bei alten Verträgen. Schätzungsweise 260.000 von ihnen wurden in den letzten beiden Jahren von den Bausparkassen gekündigt.
Alexander Nothaft vom Verband der Privaten Bausparkassen hält das für gerechtfertigt: “Die Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank zwingt uns leider zu dieser unpopulären Maßnahme. Wir stehen sehr unter Ertragsdruck und müssen gegensteuern. “
Über 1200 Klagen gab es gegen die Kündigung von alten Bausparverträgen. Die meisten Oberlandesgerichte haben die Kündigungen für rechtmäßig gehalten. Zwei Sparerinnen zogen dagegen bis vor den Bundesgerichtshof. Ihr Anwalt Peter Wassermann erklärt: “Dass die Marktverhältnisse sich inzwischen zu Gunsten der Kunden geändert haben, dass nämlich die Zinsen auf den Guthaben relativ günstig sind, kann nicht zu Lasten der Kunden gehen.

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