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Exorzismus-Prozess: Hauptangeklagte muss in Haft

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Eine Frau erstickt an einem Handtuch und Kleiderbügel, weil ihre Verwandten Dämonen vertreiben wollen. Der bizarre Fall hatte über Frankfurt hinaus für Aufse…
Frankfurt/Main. Von den fünf Angeklagten im Frankfurter Exorzismus-Prozess muss nur eine in Haft. Rund 14 Monate nach dem Tod einer Südkoreanerin bei einer versuchten Teufelsaustreibung verurteilte das Frankfurter Landgericht am Montag die 44 Jahre alte Cousine des Opfers wegen schwerer Körperverletzung mit Todesfolge zu sechs Jahren Gefängnis.
Die vier mitangeklagten, zwischen 16 und 22 Jahre alten Mitglieder der Familie wurden zu Bewährungsstrafen zwischen eineinhalb Jahren und zwei Jahren verurteilt.
Nach Auffassung der Jugendstrafkammer trug vor allem die 44 Jahre alte Hauptangeklagte die Verantwortung für die Tat in einem Frankfurter Hotelzimmer. „Sie war die Erwachsene in der Gruppe und bestimmte das Geschehen“, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Erlbruch. „Darüber hinaus hatte sie nach zwei vorausgegangenen Teufelsaustreibungen die entsprechende Erfahrung und musste als gelernte Krankenschwester auch von der Gefährlichkeit ihres Handels wissen“.
In der Nacht zum 5. Dezember 2015 hatte die 44-Jährige in dem Hotelzimmer dem 41-jährigen Opfer zunächst ein Handtuch und später einen Kleiderbügel in den Mund gesteckt, an dem die Frau qualvoll erstickte.

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