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Medien: Böhmermann-Gedicht großteils verboten

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Hamburg (dpa) – Der Rechtsstreit um das Gedicht ‘Schmähkritik’ des TV-Moderators Jan Böhmermann (35) geht wohl in eine weitere Runde. Das Hamburger Landgericht
Hamburg (dpa) – Der Rechtsstreit um das Gedicht « Schmähkritik » des TV-Moderators Jan Böhmermann (35) geht wohl in eine weitere Runde. Das Hamburger Landgericht gab einer Klage des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan (62) teilweise statt.
Böhmermanns Anwalt Christian Schertz kündigte allerdings umgehend Berufung an. Das Gericht verbot dem Satiriker erneut, « ehrverletzende » Verse des gegen Erdogan gerichteten Gedichts zu wiederholen. Erdogan wollte den Beitrag komplett verbieten lassen. Sein Anwalt Michael-Hubertus von Sprenger sprach dennoch von einem Sieg des Rechtsstaats. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Vorsitzende Richterin der Pressekammer, Simone Käfer, machte deutlich, dass das Gericht zwischen der Meinungs- und Kunstfreiheit auf der einen und den Persönlichkeitsrechten Erdogans auf der anderen Seite habe abwägen müssen. Der TV-Moderator und Satiriker hatte die Verse am 31. März 2016 in seiner Sendung « Neo Magazin Royale » (ZDFneo) vorgetragen und darin das türkische Staatsoberhaupt unter anderem mit Kinderpornografie und Sex mit Tieren in Verbindung gebracht.
Zuvor hatte Böhmermann allerdings ausdrücklich erklärt, anders als Satire sei solch ein « Schmähgedicht » in Deutschland nicht zulässig. Er habe damit den Unterschied zwischen erlaubter Satire und verbotener Schmähkritik zeigen wollen.
Das Gericht hielt Böhmermann die Meinungs- und Kunstfreiheit des Grundgesetzes zwar zugute – und « dass der Fernsehbeitrag Satire ist ». Die Kunstfreiheit sei aber nicht schrankenlos, ergänzte die Kammer. Eine durch Kunstfreiheit geschützte Satire könne das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen so in seinem Kernbereich berühren, dass sie zu untersagen sei.
Die Richterin führte aus, dass gerade der Kläger als Staatsoberhaupt sich auch besonders heftige Kritik gefallen lassen müsse – « da die Meinungsfreiheit aus dem besonderen Bedürfnis der Machtkritik erwachsen ist ».

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