Handelt es sich bei Cayla um eine verbotene Sendeanlage? Die Bundesnetzagentur jedenfalls rät Eltern, das vernetzte Spielzeug zu entsorgen. Der Hersteller widerspricht.
Woran denken Sie, wenn Sie das Wort
Abhöranlage hören? Vermutlich an Satellitenschüsseln und Richtmikrofone, an
Serverräume und Spione, die mit Kopfhörern in dunklen Räumen sitzen, um
Nachrichten abzufangen. Woran Sie wahrscheinlich nicht denken ist eine blonde,
blauäugige Puppe namens Cayla, die inzwischen in zahlreichen Kinderzimmern zu finden ist.
Doch genau diese Puppe könnte eine
« versteckte, sendefähige Anlage » sein, sagt die Bundesnetzagentur. In den
vergangenen Wochen hat die Behörde deshalb verschiedene Verkaufsstellen aufgefordert,
Cayla aus dem Angebot zu nehmen. Wer sie bereits besitzt, soll sie vernichten oder professionell entsorgen. Weil der Besitz einer solchen Anlage strafbar ist, soll idealerweise der entsprechende « Vernichtungsnachweis »
einer « Abfallwirtschaftsstation » an die
Bundesnetzagentur geschickt werden. So können die Käufer nachweisen, dass sie nicht mehr im Besitz des Produkts sind.
My Friend Cayla ist ein Produkt des
britischen Spielzeugherstellers Genesis und wird von der Firma Vivid vertrieben.
Es ist ein Smart Toy,
also ein Spielzeug, das sich mit dem Internet verbinden kann. Die Puppe verfügt
über ein Mikrofon und einen Lautsprecher und kommuniziert über Bluetooth mit einer
Smartphone-App. Leuchtet ihre Halskette, ist die Puppe online und Kinder können Fragen
stellen, die Cayla anschließend versucht zu beantworten.
Bereits im Dezember warnten europäische
Verbraucherschützer vor Cayla und ähnlichen Produkten. « Die mit dem
Internet verbundenen Spielzeuge My Friend Cayla und i-Que [ein weiteres Produkt des Herstellers, Anm. d. Red.] scheitern grundsätzlich in Sachen Sicherheit und
Datenschutz », schrieb
die Verbraucherschutzorganisation Beuc. So würden die aufgenommenen
Spracheingaben nicht nur auf externen Servern gespeichert und zu Werbezwecken
genutzt.