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Hinweise auf geplanten Terroranschlag

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Am Pariser Flughafen Orly ist ein Mann niedergeschossen worden, nachdem er einer Wachsoldatin die Waffe entwenden wollte. Der Angreifer war laut Innenministerium den Geheimdiensten bereits bekannt. Erste Hinweise deuten auf einen geplanten Terroranschlag hin.
Die Ermittler haben im Fall des erschossenen Angreifers auf dem Pariser Flughafen Orly erste Hinweise auf ein terroristisches Motiv. Der 39 Jahre alte Mann habe bei seiner Attacke auf Soldaten gerufen: « Ich bin da, um für Allah zu sterben ». Das berichtete Antiterror-Staatsanwalt François Molins bei einer Pressekonferenz am Samstagabend in Paris. Außerdem habe der Mann laut den beteiligten Soldaten angekündigt, dass es Tote geben werde.
Molins sagte, es sei gerechtfertigt, dass die Anti-Terror-Anwaltschaft die Ermittlungen übernommen habe. Der Angreifer mit einem langem Vorstrafenregister habe Soldaten angegriffen, die im Anti-Terror-Einsatz gewesen seien. Außerdem habe es schon zu einem früheren Zeitpunkt Hinweise auf eine Radikalisierung gegeben.
Vor der Attacke im Terminal Süd hatte der Mann bereits bei einer Polizeikontrolle in einem Pariser Vorort das Feuer eröffnet und einen Polizisten verletzt. Der Angreifer sei der Polizei und den Nachrichtendiensten bekannt gewesen, sagte Innenminister Bruno Le Roux, ohne Details zu nennen.
Sprengstoff wurde bei ihm nicht gefunden. Der Flugbetrieb am Airport Orly wurde nach dem Vorfall vollständig eingestellt, ankommende Flüge teilweise umgeleitet. Das Gebäude wurde evakuiert. Zahlreiche Passagiere versuchten zu Fuß, mit ihrem Gepäck das Gelände zu verlassen. Rund um den Flughafen kam es zu Verkehrschaos. Am Nachmittag lief der Flugbetrieb schrittweise wieder an. Orly liegt südlich von Paris und ist der zweite internationale Airport der Hauptstadt nach dem Flughafen Charles de Gaulle.
Nach der Attacke nahmen Ermittler drei Verwandte in Gewahrsam – den Vater, den Bruder und einen Cousin des Angreifers. Eine Durchsuchung im Rahmen des terrorbedingten Ausnahmezustandes habe aber nichts ergeben, so der Staatsanwalt.

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