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Tugce-Schläger darf nach Serbien ausgewiesen werden

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Das juristische Tauziehen über eine Abschiebung von Sanel M. ist entschieden. Der 20-Jährige kann nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs ausgewiesen werden.
Der wegen des gewaltsamen Todes von Tugce Albayrak verurteilte Täter kann nach Serbien ausgewiesen werden. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) Kassel am Dienstag mitgeteilt. Der Beschluss kann nicht angefochten werden. Ob Sanel M., der derzeit in Wiesbaden seine Jugendstrafe verbüßt, aus der Strafhaft oder nach deren Ende abgeschoben wird, müssten die Stadt Wiesbden und das Landgericht entscheiden, sagte ein Sprecher des VGH. Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte damit eine erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 10. Januar. Dagegen hatte der 20-Jährige beim VGH Beschwerde eingelegt.

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